Die Währungsreform

Die unter dem Vorsitz von Ludwig Erhard vom deutschen »Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes« 1947 gegründete »Sonderstelle Geld und Kredit« plante Richtlinien zur Durchführung einer Währungsreform. Allerdings kamen nicht diese Richtlinien, sondern ein von alliierten Finanzexperten erarbeitetes Konzept zur Ausführung. Die DM-Banknoten wurden in den USA gedruckt. Ein geheimer Geldtransport brachte sie anschließend in 23.000 Holzkisten mit Schiffen und Sonderzügen nach Frankfurt am Main, um sie dort im Keller des alten Reichsbankgebäudes bis zum »Tag X« zu deponieren. Kurz vor Beginn der Umtauschaktion brachte die Army die Geldscheine mit einem Gesamtgewicht von 500 Tonnen und einem Nennwert von 5,7 Milliarden DM auf Lastwagen und unter starker militärischer Bewachung zu den Landeszentralbanken, die für den Geldumtausch zuständig waren. Von hier aus erfolgte die Verteilung auf die lokalen Ausgabestellen. Am Sonntag, den 20. Juni, startete die Umtauschaktion. An diesem Tag türmte sich unversehens eine Fülle von Waren in den Schaufenstern und Regalen. Das geflügelte Wort »Auf einmal gab es wieder alles!« bringt das Gemeinschaftserlebnis dieser Tage auf den Punkt. Doch die meisten Geldbeutel waren ziemlich leer. Das an die »Haushaltsvorstände« pro Familienmitglied ausgegebene »Kopfgeld« belief sich auf gerade mal 40 DM. Einen Monat später gab es nochmals 20 DM in bar. Die Güterrationierung und der Preisstopp wurden bereits am 24. Juni 1948 weitgehend aufgehoben. Da in vielen Marktsegmenten einem begrenzten Warenangebot eine übergroße Nachfrage gegenüberstand, stiegen viele Preise. Es hagelte Protest. Der von den Gewerkschaften für den 12. November 1948 angekündigte Generalstreik wurde abgesagt, weil er sein Ziel schon erreicht hatte – der bereits seit 1939 verhängte Lohnstopp war gefallen. Andere fanden rascher und leichter Zugang zu ihrem persönlichen »Wirtschaftswunder«: Unternehmer erhielten ein persönliches »Kopfgeld« von 60 DM – aber zusätzlich pro Beschäftigtem weitere 60 DM. Aktien behielten ihren Nennwert. Durch die Steuerbegünstigungen des später verabschiedeten DM-Bilanz-Gesetzes tauschten die Konzerne im Verhältnis 10 Reichsmark zu 8,40 DM. Während von größeren Sparguthaben nur ca. ein Zehntel übrigblieb, war all jenen ein voller Werterhalt beschert, die über Warenbestände und Sachvermögen (z. B. Produktionsanlagen und Grundstücke) verfügten.